Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von
alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten.
Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren
Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von
Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und
Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr
deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege
sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an
Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen
umgetauschten Menge) nachweisen zu können.Antiquitäten (auch Steine,
Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes
gebracht werden.
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